Ab dem 01.01.2014 können ausländische Unternehmen und ausländische Bürger, die Mitglieder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Forstflächen ohne zusätzliche Bedingungen erwerben.
Wir erinnern Sie daran, dass landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Forstflächen bisher nur von ausländischen Bürgern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erworben werden konnten, die die Qualität von Landwirten im Herkunftsstaat haben und diese Qualität durch die Präsentation des Landwirts nachweisen Zertifikat, ausgestellt von den Behörden ihres Heimatstaates.
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